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DANKE AN KRISTINA HÄNEL

Ich bin bewundere Frauen wie Kristina Hänel, die sich unerschrocken stark macht für die Selbstbestimmung, obwohl sie selbst ungewollt überrollt wurde von der Justiz. Kristina die durch ihren Einsatz gegen den §219a StGB bekannt wurde, übernahm stellvertretend eine führende Stimme im Kampf für reproduktive Rechte und setzt sich verstärkt für die Reform des §218 StGB ein. Ziel ist die vollständige Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland. Kristina betont, dass der Zugang zu sicheren Abbrüchen und eine bessere medizinische Versorgung notwendig sind, insbesondere durch die Integration von Abbrüchen in die ärztliche Ausbildung, um den Ärztemangel in diesem Bereich zu bekämpfen.


2024 wurde Kristina mit dem Brigitte-Preis „Impulsgeberin“ ausgezeichnet

Darüber hinaus leitet sie Workshops und Fortbildungen, um Fachkräfte zu sensibilisieren und besser auf die Bedürfnisse betroffener Frauen vorzubereiten. Ihre Arbeit bleibt ein zentraler Beitrag zur Modernisierung des Abtreibungsrechts und zur Stärkung der Selbstbestimmung von Frauen.


Ich selbst erlebe immer wieder traumatisierte Frauen in meiner therapeutischen Arbeit, denn Frauen mit verlorenen Kindern erhalten fast nie Unterstützung von ihrem Umfeld. Hier hilft die Familienaufstellung oder auch die Familienaufstellung mit Figuren sich mit dem Verlust auseinanderzusetzen, denn Fact ist, die Frau muss einen Eingriff über sich ergehen lassen, und sich mit vielen Gefühlen auseinandersetzen, die sie ihr Leben



lang tragen wird.


Hintergrund: § 218 StGB

Der § 218 des deutschen Strafgesetzbuches regiert den Schwangerschaftsabbruch. Nach deutschem Recht ist der Abbruch einer Schwangerschaft grundsätzlich strafbar, kann aber unter bestimmten Bedingungen straffrei bleiben. Die wesentlichen Punkte umfassen:

  • Ein Schwangerschaftsabbruch bleibt stabil, wenn er innerhalb der ersten zwölf Wochen nach einer Beratung durchgeführt wird. Diese Beratung ist begründet und dient dazu, die Schwangere über Alternativen und Hilfsangebote zu informieren

  • In bestimmten medizinischen und kriminologischen Indikationen, wie z. B. bei einer Gefahr für das Leben der Mutter oder nach einer Vergewaltigung, kann der Abbruch auch nach der

Das Gesetz entstand nach langen Debatten und versuchte, zwischen dem Schutz des ungeborenen Lebens und dem Recht der Frau auf Selbstbestimmung auszubalancieren.

 

Kristina Hänel und § 219a StGB

Kristina Hänel wurde 2017 zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie auf ihrer Webseite sachliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche anbot. Dies verstieß gegen den damaligen § 219a StGB, der die „Werbung“ für Abtreibungen unter Strafe stellte. Das Gesetz kriminalisierte Ärzte, die öffentlich über Abtreibungen informierten, was es Frauen erschwerte, sich über den Ablauf eines Eingriffs zu informieren.

Hänel sah sich nicht als Straftäterin, sondern als Ärztin, die Frauen in Not helfen möchte. Sie wehrte sich gegen das Urteil und zog durch verschiedene Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht. Ihr Fall sorgte für große öffentliche Aufmerksamkeit und trug maßgeblich dazu bei, dass der § 219a StGB schließlich 2022 abgeschafft wurde.

Kristina Hänels Aktivismus

Kristina nutzte ihre öffentliche Bekanntheit, um sich für die Rechte von Frauen und eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts in Deutschland einzusetzen. Sie betont, dass es wichtig sei, Frauen umfassend zu informieren und ihnen die Entscheidung über ihren Körper zu überlassen. Sie bemängelte, dass die gesetzlichen Regelungen in Deutschland, insbesondere der § 218, veraltet und restriktiv seien.

Neben ihrer Rolle als Ärztin und Aktivistin ist sie auch eine Autorin und spricht auf zahlreichen Veranstaltungen und Podien über das Thema reproduktive Rechte. Sie fordert eine grundsätzliche Reform des § 218, um Frauen mehr Selbstbestimmung zu ermöglichen und die Stigmatisierung von Abtreibungen zu beenden.

Fazit

Kristina Hänel steht symbolisch für den Kampf um mehr Transparenz und Selbstbestimmung im Bereich des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland. Ihr Fall und ihr Einsatz haben nicht nur den Diskurs um den § 219a verändert, sondern werfen auch Fragen über die Zukunft des § 218 auf, der weiterhin die rechtlichen Rahmenbedingungen für Abtreibungen in Deutschland bestimmt.

Wie wäre es umgekehrt für Männer? Gibt es ein Gesetzt in Deutschland über den Körper des Mannes?


Hier findest du die Praxis von Kristina, inzwischen im Generationswechsel

 

 

 

 

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